Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

EEG_Erneuerbare-Energien-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2008 das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Einspeise-Vergütung für Photovoltaik-Anlagen. Meist übersteigen Einspeise-Vergütungen die Anschaffungskosten einer Photovoltaik Anlage bei weitem. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen. Das Gesetz bezweckt eine nachhaltige Energieversorgung für Klima-, Natur- und Umweltschutz. Es will zudem einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Rohstoffe leisten. Daneben soll das EEG die technologische Weiterentwicklung fördern.

Einspeisevergütung 2011

0-30 kWp

30-100 kWp

bis 1 MWp

> 1 MWp

Schrägdach/Flachdach

€ 0,2874

€ 0,2736

€ 0,2587

€ 0,2157

Konversionsfläche

€ 0,2207

Freiland/ Freifläche

€ 0,2111

 

 

Denn seit 01.07.2011 gültigen Gesetzestext finden Sie unter www.bundesrecht.juris.de.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Ihr ACTIVITY SOLAR Berater oder nutzen Sie unseren Photovoltaik Rechner. Vielen Dank.

Kontakt

activity solar GmbH
Alte Landstraße 23
85521 Ottobrunn / München
Telefon + 49 (0) 89 / 66 54 768 - 00
Telefax  +49 (0) 89 / 66 54 768 - 09
E-Mail info@activity-solar.de

Impressum

Datenschutz