Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2008 das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Einspeise-Vergütung für Photovoltaik-Anlagen. Meist übersteigen Einspeise-Vergütungen die Anschaffungskosten einer Photovoltaik Anlage bei weitem. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen. Das Gesetz bezweckt eine nachhaltige Energieversorgung für Klima-, Natur- und Umweltschutz. Es will zudem einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Rohstoffe leisten. Daneben soll das EEG die technologische Weiterentwicklung fördern.
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Einspeisevergütung 2011 |
0-30 kWp |
30-100 kWp |
bis 1 MWp |
> 1 MWp |
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Schrägdach/Flachdach |
€ 0,2874 |
€ 0,2736 |
€ 0,2587 |
€ 0,2157 |
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Konversionsfläche |
€ 0,2207 | |||
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Freiland/ Freifläche |
€ 0,2111 |
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