Garantierte Einspeisevergütung
EINSPEISEVERGÜTUNG:
Die Einspeisevergütung ist staatlich garantiert laut EEG-Gesetz für 20 Jahre (Laufzeit 20 Jahre) ab Inbetriebnahme. Für Solarstromanlagen, die ab dem 01.1.2011 in Betrieb genommen werden, erhalten sie lt. § 33 (2) eine festgelegte Vergütung für eingespeisten Strom (Inbetriebnahme 2011):
| bis 30 KWp | = | 28,74 Ct/KWh |
| 30KWp - 100 KWp | = | 27,36 Ct/KWh |
| 100KWp - 1 MW | = | 25,87 Ct/KWh |
ACHTUNG: die Einspeisevergütung wird erneut zum 01.07.2011 gekürzt. Die Höhe der Kürzung nach dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) ist abhängig vom Zubau an Photovoltaik-Anlagen in den ersten Monaten des Jahres 2011.
Nach 20 Jahren erhält man den aktuellen Tarif des jeweiligen Stromnetzbetreibers. Derzeit geht man von einer Anlagen-Laufzeit von über 35 Jahren aus sowie einem prognostizierten Strompreis von 30 Ct/KWh.
EIGENVERBAUCH:
Lassen Sie sich von Ihrem ACTIVITY SOLAR Berater über die erhöhte Förderung des Eigenverbrauch informieren.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Ihr ACTIVITY SOLAR Berater oder nutzen Sie unseren Photovoltaik Rechner. Vielen Dank.
